Qualitätsmanagement
Neue Wege gehen ...
Die aktuelle Gesetzeslage, die in Paragrafen wie § 20 SGB IX, § 135a SGB V, § 80 SGB XI und § 137 SGB V festgehalten ist, verpflichtet sowohl die stationären wie auch die ambulanten Gesundheitseinrichtungen zur Qualitätssicherung.
Die Umsetzung des Qualitätsmanagements wird zum Dreh- und Angelpunkt im Hinblick auf das Bestehen der Einrichtungen auf dem Gesundheitsmarkt. Damit wurde ein enormer Veränderungsprozess innerhalb des Gesundheitswesens in Gang gesetzt. Die Umsetzung des Qualitätsmanagements bedeutet für jede Einrichtung ein grundlegendes Umdenken in Richtung Qualität. Das erfordert:
- die Partizipation der Mitarbeiter und damit der Systemmitglieder
- die Ausrichtung allen Tuns und Handelns auf Qualität
- die stetige Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation
Die FS Unternehmensberatung unterstützt Sie bei der Eruierung des passenden Qualitätsmanagementsystems, der Erarbeitung des Qualitätsmanagementhandbuches und der Förderung Ihrer Mitarbeiter in Richtung Qualitätsmanagement durch qualifizierte Schulungen.
Gegenüberstellung der BAR-Anforderungen im Bezug zu anderen QM-Systemen
Vereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zur Umsetzung des internen Qualitätsmanagements in Rehabilitationseinrichtungen
Richtlinie Umsetzung des Qualitätsmanagement in Krankenhäusern
Qualitätsmanagement in Arztpraxen
Ergebnisbericht zur Onlinebefragung der Qualitätsmanagementbefragung vom 01.12.2009
Informationen zur Dokumentation eines QM-Hanbuches